Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Nach Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im April 2021 werden in der Verordnung nun in erster Linie Regelungen getroffen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gelten.
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