Das sächsische Kabinett hat in einer Sondersitzung am 10. Dezember Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 9. Januar 2022 befristet.
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Das sächsische Kabinett hat in einer Sondersitzung am 10. Dezember Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft und ist bis zum 9. Januar 2022 befristet.