Die Staatsregierung hat in Anlehnung an den gestern gefassten Beschluss der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Diese tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist bis einschließlich 9. Januar 2022 befristet.
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