Bestellung von städtischen Bediensteten zur Vertretung des Oberbürgermeisters bei dessen Verhinderung
Eine Stadtverwaltung muss auch im Falle von Urlaub oder Krankheit entscheidungsfähig und damit handlungsfähig sein. Wir hatten jüngst den Fall, dass ich aufgrund einer Corona-Infektion nicht an der vergangenen Stadtratssitzung teilnehmen konnte. Dafür gibt es Stellvertretungsregelungen. Der Erste Stellvertreter des Oberbürgermeisters ist Stadtrat Herr Rudoba, die Zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters ist Frau Jung.