Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.
Einen Familienpass können erhalten:
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
Dateianhang: