Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts -
An die Tierhalter
Bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
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